08. Dezember 2025
Nachbarn können baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Das VG Berlin hat entschieden, dass auch Nachbarn berechtigt sind, baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, wenn sie durch geschützte Bäume unzumutbar beeinträchtigt werden oder konkrete Gefahren für Personen oder Sachen bestehen. Dabei müssen Gefahren klar nachgewiesen und Beeinträchtigungen über das übliche Maß hinausgehen, da naturgegebene Belastungen wie Laubfall oder Blütensaft als zumutbar gelten.
23. Juli 2015
In seinem Urteil vom 23.07.2015 - 7 C 10.13 - hatte sich das BVerwG (Bundesverwaltungsgericht) mit der Frage zu befassen, ob, selbst wenn es aus wirtschaftlichen Gründen noch nicht dem Stand der Technik entspricht, es dennoch geboten ist, einen Einbau einer Anlage zur Emissionsvermeidung von Bioaerosolen vorzunehmen bzw. dies zunächst entsprechend zu prüfen. Dies bedinge die Errichtung von Geflügelanlagen (hier mit 84.900 Plätzen) in Nachbarschaft zu Wohngegenden (hier 250 m entfernt). Der...
15. Juli 2015
Mit seinem Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 229/14 - hatte sich der BGH bei diesem Rechtsstreit mit der Frage zu befassen, ob den Klägern als Nachbarn ein Beseitigungsanspruch aufgrund behaupteter Verschattung bezüglich der auf dem Grundstück der Beklagtenseite stehenden Bäume zustünde. In jenem (Einzel-)Fall wurde dies bei dortiger Sach- und Rechtslage abgelehnt. Die Beklagtenseite war eine Stadt, die auf dem streitbefangenen Grundstück eine Grünanlage unterhält. Hier finden Sie die...