Artikel mit dem Tag "Baumschutzverordnung Berlin"



08. Dezember 2025
Nachbarn können baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen beantragen. ​ Das VG Berlin hat entschieden, dass auch Nachbarn berechtigt sind, baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, wenn sie durch geschützte Bäume unzumutbar beeinträchtigt werden oder konkrete Gefahren für Personen oder Sachen bestehen. ​ Dabei müssen Gefahren klar nachgewiesen und Beeinträchtigungen über das übliche Maß hinausgehen, da naturgegebene Belastungen wie Laubfall oder Blütensaft als zumutbar gelten. ​