Nachbarn können baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Das VG Berlin hat entschieden, dass auch Nachbarn berechtigt sind, baumschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zu beantragen, wenn sie durch geschützte Bäume unzumutbar beeinträchtigt werden oder konkrete Gefahren für Personen oder Sachen bestehen. Dabei müssen Gefahren klar nachgewiesen und Beeinträchtigungen über das übliche Maß hinausgehen, da naturgegebene Belastungen wie Laubfall oder Blütensaft als zumutbar gelten.