Das BAURECHT ist Teilgebiet des Zivilrechts, aber auch des öffentlichen Rechts (wie des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung oder landesrechtlichen Bauordnungen - z. B. Bauordnung Berlin - oder des Vergabeverfahrens/Vergaberechts).
Schwerpunkt der Kanzlei ist hier vor allem das private Baurecht (Werkvertragsrecht und Gewährleistungsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch/BGB oder der Verdingungsordnung für Bauwesen/VOB-A/B/C). Meine Kanzlei bietet sowohl kleinen und mittleren Handwerksbetrieben als auch Bauherren die Beratung und Vertretung an.
Wichtige Brandenburger Bauvorschriften über MIL Brandenburg
Das NACHBARRECHT ist Teilgebiet des Zivilrechts und des Verwaltungsrechts respektive des Bau- und Ordnungsrechts. Es spielen soziale, grundstücksbezogene, bau- und ordnungsrechtliche Aspekte eine große Rolle. Berlin, Brandenburg und alle anderen Bundesländer haben eigene Nachbarrechtsgesetze mit zum Teil unterschiedlichen Regelungen u. a. zu Nachbarwänden, Grenzabständen für Bauten und Anpflanzungen, zu Einfriedungsfragen oder zu Hammerschlags- und Leiterrechten.
Insbesondere bei persönlichen Nachbarkonflikten lassen sich mittels außergerichtlicher Streitschlichtungen konstruktive Lösungen für alle Beteiligten erreichen. Gern biete ich Ihnen auch eine begleitende Beratung "im Hintergrund" oder gemeinsame Gespräche mit den betroffenen Personen an. Manchmal können mit der sorgfältigen Klärung der jeweiligen Interessen und dem Auffinden der kleinsten gemeinsamen Schnittmenge bereits erstaunliche Erfolge erzielt werden: Die Basis für ein positives nachbarschaftliches Zusammenleben ist geschaffen und kann weiter ausgebaut werden.
Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz über BRAVORS Brandenburg
Weitere Gesetze finden Sie u. a. unter: