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BGH - Unzureichend gesicherter W-Lan-Anschluss
Der folgende Link führt zu der Pressemitteilung Nr. 101/2010 des BGH über sein Urteil vom 12.05.2010 Aktenzeichen - I ZR 121/08 -, wo in Kurzform erläutert ist, in welcher Weise private W-Lan-Nutzer für eine ausreichende Sicherung ihres Funknetzes verantwortlich sind und dass bei unzureichender Sicherung ein Unterlassungs- nicht jedoch ein Schadensersatzanspruch gegen sie bestehen kann:
PM 101/2010 - BGH Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08 W-Lan-Anschluss