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BGH - Heckenkürzung durch Störer oder Dulden der Kürzung
Der folgende Link führt zu einer Urteilsbesprechung bei Haufe.de/Recht (Haufe-Lexware GmbH&Co. KG) - BGH Beschluss vom 04.03.2010, V ZB 130/09, bei der es darum geht, ob ein Zustandsstörer (=Verantwortlicher für die Störung durch einen Zustand) wegen der Kürzung einer 7 Meter hohen Hecke selbst zur Kürzung oder nur zu Duldung der Kürzung verpflichtet ist:
Haufe.de/Recht - BGH Beschluss v. 04.03.2010 V ZB 130/09 - Heckenkürzung