Zivilrecht
Das ZIVILRECHT besteht aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und seinen Nebengesetzen, aus dem Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht, dem Versicherungsrecht, dem Wettbewerbsrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz.
Es umfasst viele Rechtsgebiete mit unterschiedlichen Bezugspunkten: Vertragsrecht, Verbraucherrecht, Wirtschaftsrecht i. w. S., Besitz- und Eigentumsrecht, Familien- und Erbrecht. Daher ist es sowohl für die Interessenlagen der privaten als auch der gewerblichen Mandantenkreise von großer Bedeutung.