KANZLEIPROFIL - BÜROZEITEN - GEBÜHREN
KANZLEI RECK - Ihre Anwaltskanzlei in Pankow, Berlin, Brandenburg und bundesweit für allgemeines Zivilrecht, Baurecht und Nachbarrecht, Gewerberecht und Handwerksrecht, Inkassorecht und außergerichtliche Streitschlichtung:
Beraten und vertreten werden in Pankow, Berlin, Brandenburg und bundesweit Privatpersonen, kleine bis mittlere Unternehmen und Vereine.
Hausbesuche oder Besprechungstermine am Firmensitz sind jederzeit möglich und bei vielen Mandatierungen vor allem im Baurecht und Nachbarrecht sind Ortstermine auch notwendig.
Über die Schwerpunktbereiche hinaus werden Mandanten auch in weiteren Rechtsgebieten beraten und vertreten:
Viele Rechtsfragen betreffen nicht nur ein, sondern zugleich mehrere Rechts- und/oder Fachgebiete. Wichtig ist eine umfassende Sichtweise und die Verzahnungen zu erkennen. Soweit individuell erforderlich, erfolgt eine Zusammenarbeit mit Spezialisten, Fachleuten und Sachverständigen für das jeweilige Fachgebiet.
Ihr Mandat wird nicht als „Fall" gesehen, sondern soziale, rechtliche und wirtschaftliche Zusammenhänge hergestellt. Idealerweise lassen sich so präventiv Konflikte vermeiden oder zumindest noch rechtzeitig in positive Bahnen lenken.
Gibt es bereits Auseinandersetzungen und/oder sind Prozesse unvermeidbar: Die Kanzlei begleitet Sie aktiv auf diesen Wegen und hilft Ihnen, das für Sie Bestmögliche und vor allem realisierbare Lösungen in einer Konfliktsituation oder in einem Rechtsstreit zu erreichen.
Büro- und Sprechzeiten
Die regulären Bürozeiten sind von Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 19.00 Uhr.
Die Sprechzeiten sind von Montag bis Samstag und können nach Ihrem Bedarf völlig individuell und selbstverständlich auch kurzfristig vereinbart werden.
Gebühren
In Gebührenfragen dürfen Sie von Anfang an Transparenz erwarten. Nach Schilderung Ihres Anliegens erfahren Sie, in welcher Art und voraussichtlichen Höhe Gebühren anfallen können. Bei manchen Sachverhalten kann es jedoch auch notwendig sein, z. B. hinsichtlich des Gegenstandswertes (Streitwert) noch weitere Prüfungen vorzunehmen. Im Falle von Klageverfahren setzt das Gericht den Streitwert fest - dessen Höhe kann dann nur bedingt beeinflusst und z. T. nicht immer genau vorausgesagt werden.
Grundsätzlich rechne ich
außergerichtliche Tätigkeiten, Gerichtsverfahren, Verwaltungsverfahren
nach gesetzlichen Gebühren, ggf. nach vereinbartem Gegenstandswert und/oder
außergerichtliche Tätigkeiten, Beratungen und Beratungsverträge
nach vereinbarten Pauschalen oder Zeithonorar und
Gutachten
nach vereinbartem Pauschalhonorar
ab.
Im Falle eines ersten Beratungsgesprächs für Verbraucher - und ohne dass eine andere Vereinbarung getroffen wurde - belaufen sich die Gebühren auf maximal 190,00 € netto zzgl. etwaiger Auslagen und gesetzl. Mwst. bzw. bei darüber hinausgehender Beratung oder für die Ausarbeitung eines Gutachtens auf maximal 250,00 € netto zzgl. etwaiger Auslagen und gesetzl. Mwst.
Unter folgenden Links zur Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und zum Landgericht Hagen/Justizministerium NRW erhalten Sie einen ersten Überblick zu den anwaltlichen und gerichtlichen Gebühren und deren mögliche Höhe:
Prozesskostenrechner - LG Hagen / Justizministerium NRW
Außerdem besteht die Möglichkeit, Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, erste Informationen hierüber erhalten Sie z. B. unter dem folgenden Link des Bundesjustizministeriums:
BMJ zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Für eine erste Kontaktaufnahme senden Sie mir gern eine eMail über das Kontaktformular:
oder Sie rufen zur Vereinbarung eines Besprechungstermins an:
Telefonischer Kontakt zur Kanzlei
Die KANZLEI RECK freut sich auf Sie!